Urheberrecht 

Veröffentlicht ein Lehrer auf der Schulhomepage einen urhebergeschützten Cartoon, muss das Land für die begangene Urheberrechtsverletzung haften. Das Land müsse für den Inhalt der Schulhomepage einstehen, wenn diese von einem bei ihr angestellten oder verbeamteten Lehrer betreut werde (Az: 11 U 153/16).

Oberlandesgericht Frankfurt

Ohne den Lehrkräften zu nahe treten zu wollen: Die schulische Praxis hat sich bisher wenig darum gekümmert, Urheberschaften geeignet auszuweisen. Vielfach ist ein recht salopper Umgang mit urheberrechtlich geschützten Material zu beobachten, z. B. bei der Erstellung von Präsentationen (meist ohne Nennung der Quellen) und/ oder bei der Ablage von digitalen Dokumenten (pdf, doc/dot,…) in Passwort geschützten digitalen Lernumgebungen (moodle, lo-net2,…). Auch wenn die Schulbuchverlage bisher recht nachsichtig auf Urheberrechtsverletzungen reagiert haben (z. B. mit der Bitte/ Aufforderung, sie unverzüglich zu löschen), gab es auch die eine oder andere Gerichtsverhandlung mit entsprechenden Urteilen. So zum Beispiel, als eine Lehrkraft ein Lehrbuch komplett gescannt ins Intranet gestellt hat. Der betroffene Verlag hat dann erfolgreich auf Unterlassung und auf Ersatz der entgangenen Verkaufserlöse geklagt.

Die Schulbuchverlage haben eine eigene Webseite zu diesem Themenkomplex erstellt: http://www.schulbuchkopie.de/.

Es gibt eine Vielzahl weiterer Fragen. Sie unterliegen einer ständigen Revision, sei es durch gesetzgeberische Änderungen, sei es durch Gerichtsurteile. Es folgen einige hilfreiche Tipps von Anbietern, die ihre Informationen regelmäßig aktualisieren bzw. anpassen. 

Es handelt sich um keine Rechtsauskunft. 

Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet

Einen grundlegenden Überblick liefert das vom ELAN e.V. veröffentlichte Erklärvideo (gilt entsprechend für Schulen)1

Weiterführendes Material

Internet-ABC

Urheberrecht in der Schule
Was ist erlaubt, was nicht? Ein Schwerpunkt des Internet-ABC mit Fragen und Antworten zu den rechtlichen Aspekten von Text, Film, Bild und Multimedia-Inhalten im Unterricht

Internet-ABC-Urheberrecht

Übersicht Urheberrecht

BMBF: Urheberrecht in Wissenschaft und Schule

Ob Schulbuch, YouTube-Video, oder wissenschaftliche Publikation – wie urheberrechtlich geschütztes Material verwendet werden darf, spielt im Schulalltag, sowie in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre eine wichtige Rolle. Um Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Forschende, Lehrende und Studierende im Umgang mit solchen Materialien zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neue Handreichungen zum Urheberrecht in Schulen und in der Wissenschaft erstellt.

Luca Mollenhauer (bpb): Durch den Urheberrechtsdschungel in der Unterrichtsvorbereitung – Eine Orientierungshilfe

Was bei der Nutzung von Materialien aus dem Internet für die Unterrichtsvorbereitung in punkto Urheberrechte zu beachten ist, hat Luca Mollenhauer vom DIPF für uns zusammengetragen.

Was versteht man unter Schöpfungshöhe?

Die Webseite “Lehrerfortbildung-Baden Württemberg” informiert umfassend über

  • Urheberecht
  • Checklisten
  • FAQ zum Urheberrecht
  • Links zu Urheberrecht und Unterricht
  • u.v.m.

Drei Ausnahmen vom Urheberrecht: 15%-Regel für Unterricht und Lehre – Zitat – Pastiche, von OER-Info

Urheberrecht in der Schule – Übersichten und Entscheidungshilfe, Senatsverwaltung Berlin

Urheberrecht (nicht nur) für Lehrkräfte, Blogartikel Jutta Korth

Comic veranschaulicht Urheberrechts-Fragen, ein Blogartikel von irights.info über einen Comic, der Urheberrechtsfragen thematisiert

Google-Fonts: Drei Muster als Antwort zur Abmahnung

https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber

https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/urh/
ist aktualisiert, incl. der Präsentation zum Urheberrecht an Schulen und des neuen Gesamtvertrags zum Vervielfältigen an Schulen.

Die Checklisten
https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/checkl/
sind zum Teil noch einmal angepasst worden, ebenso der Fragebogen zum Urheberrecht mit Antworten.

Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content von irights.info

Zustimmungspflichtigkeit der Urheber*innen von irights.info

Informationen aus Niedersachsen

Infomationen aus BayernVideo der Hochschule München, auch für Schulen anwendbar

Wakelet Grundlagen des Urheberrechts von Marc Albrecht-Hermanns

Formulare für SuS, Eltern (nextcloud): https://datenschutz-schule.info/2019/07/03/nextcloud-plattform/

Link zum Test einer DSGVo Konformität

Häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht für Lehrkräfte von @EU_IPO

Nachahmenswert!

Open Educational Ressources  (OER)

Lehrkräfte betätigen sich täglich als Remixkünstler_innen. Für guten Unterricht kombinieren sie Materialien aus verschiedenen Quellen, sodass sie auf die jeweilige Lernsituation, das jeweilige Lernbedürfnis zugeschnitten sind. Oft geschieht dies noch mithilfe von kopierten Papiervorlagen, Schere und Kleber; im Zeitalter des Internets spielen jedoch verstärkt digitale Materialien eine Rolle. Leicht können sie dem Netz entnommen und aufbereitet werden. 

Jöran Muuß-Merholz

Autor, Blogger

OER wird häufig in einem Atemzug dann genannt, wenn es darum geht, kostenfreie Materialien im Unterricht zu finden bzw. einzusetzen. Auch in den Veröffentlichungen rund um den Digitalpakt finden sich Forderungen nach “OER-Materialien”. Gemeint ist hier die Bereitstellung von Geldern aus öffentlicher Hand zur Produktion von Apps, Tools (z. B. digitale Lernumgebungen) sowie Unterrichtsmaterialien. Das dabei verfolgte Ziel ist, Effizienz dadurch zu ermöglichen, das Rad nur einmal neu zu erfinden und Verbesserungen “im Prozess” zu gestatten. Zwei Bemerkungen vorweg:

  1. Es ist nicht ganz einfach mit den OER Regularien klar zu kommen, wenn man sie 1-1 umsetzen will, zumal die bisherige (Un)Kultur in unseren Klassenräume in einem eher saloppen Umgang mit Fremdmaterial besteht (Kopieren, Nutzung ohne Hinweise auf Urheberschaft). Wer das bisher so macht, wird die Lizenzierungsregeln als extrem lästig empfinden werden.
  2. Wir bereits in der analogen Welt gilt auch hier: Es bedeutet (nicht unerheblichen) Arbeitsaufwand, die Materialien den eigenen Bedüfnissen und Anforderungen anzupassen.
  3. Mit der Nutzung und Änderung von OER Material verbindet sich automatisch die Verpflichtung, diese modifizierten Medien – sei es in Schriftform oder in digitaler Form – unter der gleichen Lizenz zu veröffentlichen.

Gleichwohl bietet sich mit der Einführung von OER Materialien die Chance, den Unterricht urheberrechtlich “sauber” zu organisieren. Daher auch hier eine kleine Zusammenstellung von Informationen rund um das Thema OER…

Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet

Quellen für OER – von Sandra Schön und Martin Ebner im Rahmen eines iMOOX

Weiterführendes Material

Tipps & Tricks

Medieninhalte im Unterricht – was geht so und wann muss ich auf gesetzliche Sonderregeln achten?,

Medien wiederzugeben ist nur dann rechtlich relevant, wenn es öffentlich geschieht. Nur dann spielen die teils recht komplexen Regeln eine Rolle, die das Urheberrechtsgesetz für Nutzungen im Unterricht vorsieht. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Wikimedia Deutschland schafft nun Klarheit: Ist der Unterricht überhaupt öffentlich? John Weitzmann ist Rechtsanwalt und als Justiziar bei Wikimedia Deutschland e. V. tätig. Freie Lizenzen und Open-Content-Projekte faszinierten ihn schon seit seinem Studium und mit OER als Idee kam er dann erstmals in seiner Zeit als ehrenamtlicher Projektleiter Recht der deutschen Creative-Commons-Gruppe in Kontakt. In dieser Funktion hat er nicht nur die Portierung der CC-Lizenzen der Version 3.0, die deutsche Übersetzung der Version 4.0 und von CC0 1.0 geleitet, sondern auch direkt zum Umgang mit OER Leitfäden geschrieben, Schulungen abgehalten und weitere Unterstützungsarbeit geleistet. André Hermes ist Lehrer für Erdkunde und Sport am Gymnasium Ursulaschule in Osnabrück. Dort lebt er auch seinen Hang zur Medienberatung aus. Zugleich arbeitet er als Lehrbeauftragter am Institut für Geografie der Universität Osnabrück im Bereich der Geografiedidaktik mit dem Schwerpunkt Lehren und Lernen im digitalen Wandel. Dieses Video stammt vom OERcamp in Hamburg vom Oktober 2022. Mehr zum OERcamp: https://www.oercamp.de 

DIE 200 BESTEN OER-QUELLEN (STAND: 2022)

Ausgangspunkt der Liste ist „OER finden: Anlaufstellen für wirklich freie Materialien für Lernen und Lehren“, das Zusatzmaterial[ien] zum Buch „Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen“ von Jöran Muuß-Merholz/Beltz in der Verlagsgruppe Beltz. Erweitert wurden die Materialien im nächsten Schritt mit „100 tolle Quellen für OER” von Sonja Borski bei der OERcamp SummOERschool 2020.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Objektivität oder Abgeschlossenheit. 

Antworten auf alle Fragen rund um Open Educational Resources (OER)

Wir haben die meistgefragten Fragen rund um Open Educational Resources zusammengestellt – fast 250 Fragen und Antworten aus zuverlässigen Quellen. Geht es um eine Definition von OER? Um die Bedeutung verschiedener freier Lizenzen von Creative Commons? Um Fragen zur Lizenzierung freier Bildungsmaterialien in der Hochschule? Um Bilder, die nicht nur kostenlos, sondern frei und offen sind? Antworten gibt es in der OER FAQ!

Vorsicht bei vermeintlich offenen Bildern im Netz! von Nele Hirsch

Auf Twitter ist mir heute diese Website in die Timeline gespült worden. Ich bin sofort neugierig, denn es soll dort jede Menge offen nutzbarer Grafiken geben. So etwas ist in der täglichen Arbeit ja immer hilfreich. Ein genauerer Blick auf der Website bringt mich aber schon nach wenigen Minuten zum Schluss, dass ich Grafiken von dieser Website nicht nutzen werde. Wie ich zu dieser Entscheidung gekommen bin, möchte ich hier kurz skizzieren.

OER-Poster

OER kompakt – Was sind OER? von @MundoSchule

Die 200 besten OER-Quellen von #OERcamp

Was ist eine Schöpfungshöhe? von Twillo

OER-Prüfungsinstrument von irights.info

Interview der OER-Info mit Anna Donadell (@an_annago), D-L Lehrerin aus Attendorn

Blogbeitrag Lizenzwahl bei offenen Bildungsressourcen von Ulrich Ivens

Blogbeitrag von irights.info zum Umgang mit CC0-Lizenzen; Freie Lizenzen für ARD-Bildungsformat

Nele Hirsch hat ein Kompendium erstellt:  OFFENE INHALTE UND TOOLS – GERADE ANGESICHTS DER CORONA-KRISE

Umgang mit cc-Lizenzen leicht gemacht: Drei gute Antworten von Jöran Muuß-Merholz

ein Tipp zum Downgrade von cc – by nach cc0

Kleiner Twitter-Crashkurs (als Thread) von Matthias Andrasch

Eine gelungene und übersichtliche Grafik findet sich hier.

Eine Eselsbrücke zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken: In der Praxis ist das Verwenden von Material unter einer freien Lizenz gar nicht so einfach, denn die Tücke liegt im Detail: Was muss in die Lizenzangabe? Wie ist der Urheber zu nennen und was ist sonst zu beachten? Wenn man die Vorgaben nicht einhält, ist die Lizenz nicht gültig – und inzwischen gibt es deswegen erste Abmahnungen. Die hier vorgestellte TULLU-Regel hilft dabei, freies Bildungsmaterial korrekt weiterzuverwenden.

Copyright- Kennzeichner

Die virtuelle PH in Österreich bietet einen sog. Schummelzettel an.

Ein Lehrer (Marc Albrecht Hermanns) hat eine kleine Anleitung z. Hd. der SuS geschrieben:

– als PDF: bit.ly/2ZTmG8e – als Pages: bit.ly/2ZDSPVU – als DOC: bit.ly/2ZVUFwG

Wie man eine eigene OER-Suchmaschine erstellen kann, beantwortet Nele Hirsch in einem Screencast

Selbstlernkurse (MOOC, eLecture)

Leitfaden OER-Workshop von @twillo@bildung.social (wer oder was ist Twillo? Hier ein YT-Video.

Selbstlernkurs von Jöran Muuß-Merholz

Moodle-Kurs der Ruhr Uni Bochum

weitere MOOCS dazu

https://open-educational-resources.de/do-it-yourself-oer-einfuehrungen-zum-selbstlernen/

eLecture Open Educational Resources: How to? Do’s & Dont’s! von Elke Höfler

Material
Links und weiterführende Literatur

Footnotes

  1. https://www.elan-ev.de/themen_p60.php