Eine Orientierungshilfe.

In den Schul- und Gesamtkonferenzen, in den Twitterblasen flammen immer wieder Diskussionen über das „Wie?” bezüglich der Umsetzung des Digitalpakts auf. Auf der LearnTec 2020 fragt die heute-Redaktion des ZDF:

Digitalpakt für Schulen: Wo hakt es? Mit Milliarden will der Bund Digitaltechnik in Schulen fördern. Doch bislang wird nur ein Bruchteil der Gelder abgerufen. Woran liegt das?

In dem Videobeitrag kommt neben einer Schule mit eindrucksvollen Interviewaussagen von Schülerinnen und Schülern auch Jörg Dräger (Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung) zu Wort. Er fasst in seinem Statement das zusammen, was bereits Mitte der 90er Jahren beim Projekt Schulen ans Netz (SaN) gefordert wurde:

Wir brauchen pädagogische Konzepte, entsprechende Fortbildungen und Ausstattung. In dieser Reihenfolge! Nur Technik ließe sich schnell bestellen – hätte aber auch keinen nennenswerten positiven Effekt.

Ich habe als pädagogischer Leiter bei SaN zu akzeptieren gelernt, dass bei unseren Roundtables mit den Ländervertretungen die Fragestellungen zur Technik  im Vordergrund standen. Die Begründung von damals gilt noch heute: Man kann nur dann eine Änderung in der Didaktik erwarten, wenn das digitale Medium auch zur Verfügung steht und wir etwas ausprobieren können.  Mir gefiel bei meinen Exkursionen und Besuchen der angelsächsischen und nordamerikanischen Schulen die pragmatische Haltung der dortigen Bildungsverantwortlichen: Lasst uns die Dinger kaufen und ausprobieren. Und wie die jährlichen BETT Ausstellungen in London immer wieder zeigen: mit großem Gewinn für die Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkonzepte.

In diesem Sinne habe ich auch die folgenden Ausführungen angelegt. Ich setze mich mit Technik UND Pädagogik auseinander. Und stelle nicht die Forderung Pädagogik vor Technik, da das – siehe oben – Umsetzung verzögert. Eine Empfehlung auszusprechen verbietet sich, sowohl zur Technik, wie auch zu Lehr- und Lernkonzepten. Zu unterschiedlich zeigen sich die Voraussetzungen in den Schulen, in den Kommunen, in den Ländern.

Dieser Artikel soll für eine erste Orientierung sorgen. Er nimmt die Perspektive verschiedener Zielgruppen ein:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Lehrkräfte
  • Schule / Schulleitung
  • Schulträger
  • Kultusministerium

Ich verweise auf eine Reihe von Blogbeiträgen, die aus der Praxis berichten. Denn: Darauf kommt es an. Und nicht auf den Hersteller-Sprech. Andererseits: Letztlich sind es nur eine Handvoll von Netzbeiträgen, die ich vorstellen werde, also nicht wirklich repräsentativ. Eigentlich benötigt es – deutschtypisch – eine Studie … Diese Zeit abzuwarten haben viele nicht. Daher eine erste Einordnung mit Blick auf die unterschiedlichen „Stakeholder”…

Schülerinnen und Schüler

Sie verfügen über eigene Endgeräte. Die Entscheidung, welche gekauft werden, verläuft sehr unterschiedlich: von „in Schülerinnen und Schüler- Netzwerken angesagt“, über Empfehlungen aus dem Freundeskreis bis hin zu Schenkungen von Eltern und Verwandten. Viele Schülerinnen und Schüler bringen sie mit in die Schule und werden häufig gezwungen, ihre Smartphones, iPhones abzustellen bzw. abzugeben. Nur in Ausnahmefällen können sie sie im Unterricht nutzen.

In vielen Netzbeiträgen kommt häufig ein Bring your own device (BYOD) ins Spiel. Ich halte das aus vielerlei Gründen für keine gute Lösung des 1:1 Problems (jede(r) verfügt über ein digitales Endgerät). Habe ich zum einen doch immer wieder erlebt und von anderen Kolleginnen und Kollegen bestätigt bekommen, dass der Unterricht durch Kommentare der Schülerinnen und Schüler gestört bzw. aufgehalten wurde: „Bei mir geht das nicht.“ – „Oh, das dauert ja ewig, bis das aufgebaut ist“. – „Bei mir sieht das anders aus, als bei meinem Sitznachbarn.“ – u. v. m. Ein enormer Zeitverlust und Unruhe im Unterricht sind die Folge.

Zum anderen sind die Hürden beim Einsatz eines schuleigenen WLAN sinnvollerweise hoch:

  • Planung durch Schulträger mit dem zuständigen IT-Dienstleister.
  • Beschlüsse Gesamt- und Schulkonferenz sind gefasst. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler sind über die Aspekte Datenschutz und Urheberrecht informiert und haben die Kenntnisnahme bzw. Einhaltung schriftlich bestätigt.
  • Fachschaften treffen inhaltliche Verabredungen und organisieren bedarfsorientierte sowie anlassbezogene Fortbildungen.
  • BYOD ist als Teil des Schulprofils regelmäßig auf Nutzungsqualität zu überprüfen (Selbstevaluation).

Es ist zu begrüßen, wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones im Unterricht nutzen können, sofern das durch ein schulweites Handyverbot nicht untersagt ist. Ein weiteres Einsatzszenario besteht im flipped-classroom-Kontext. Schülerinnen und Schüler sollten hier keinerlei Vorgaben bezüglich Betriebssystem und Appauswahl bekommen, zu individuell sind die Lernvoraussetzungen der Lernenden. Dass wir davon noch weit entfernt zu sein scheinen, zeigen Evaluationsergebnisse aus Hamburg.

Lehrkräfte

Auch hier gilt: Selbstbestimmung dann, wenn man für Kauf und Betrieb selbst verantwortlich ist. Zunächst einmal ein Ergebnis aus einer Umfrage im #twitterlehrerzimmer1:

Die einen Vergleich iPad – surface durchführenden Netzbeiträge lassen ein umgekehrtes Ergebnis vermuten. Stellvertretend die folgenden drei Beiträge:

Meine Erfahrungen

Auch ich habe vieles ausprobiert und teste noch immer. Als Mathelehrer war und ist für mich wichtig, meine analoge Didaktik sinnvoll mit digitalen Elementen ergänzt zu sehen. Das gelingt mir persönlich am besten mit einem sog. „Convertible Notebook“. Ich erstelle mithilfe des Touch-Displays und mit einem Stift Notizen, Annotationen und vieles mehr. Softwareseitig habe ich mit Windows Journal angefangen, später mit OneNote weiter gemacht. Auch konnte ich das Notebook sowohl im Unterricht wie auch bei Fortbildungen schnell an Beamer, Whiteboard und Dokumentenkamera anschließen. Da ich meinen Unterricht sehr stark in eine digitale Lernumgebung eingebettet habe (wtkedu), war und bin ich auf Tastatur und stabile Internetverbindungen angewiesen. Um mich von dem schulischen Umfeld unabhängig zu machen, habe ich auf dem Notebook ein Hotspot genutzt.

Und hier kommt dann ein neues Endgerät ins Spiel: mein iPhone. Denn: Privat benutze ich für Zeitung lesen, Internetrecherche und E-Mail-Kommunikation die iOS Kombi iPhone – iPad. In meinem häuslichen Umfeld sind diese beiden Geräte im WLAN eingebunden, Notebook und leistungsfähiger PC im LAN. Somit sind mir beide Welten vertraut. Mittlerweile setze ich sowohl iPad als auch Notebook im Unterricht und in meinen Fortbildungen ein. Das iPad eher im „Abrufmodus“ (Unterrichtsablauf bzw. -organisation, Präsentation), weniger in der Themen- und Kalkülentwicklung von mathematischen Gegenständen und Sachverhalten. Da benötige ich nach wie vor eine PC vergleichbare Umgebung, eben das Notebook mit Stift und Tastatur. Aber noch einmal, das ist meine individuelle Gemengelage, nicht zuletzt „historisch“ entstanden aus meinen ersten IT-Versuchen Mitte der 80er Jahre, und die waren nun einmal stark (Stand alone)- PC orientiert.

Welches iPad, welches Surface, welches Notebook denn nun genau?

Und wenn man sich dann auf ein Betriebssystem festgelegt hat, geht es weiter: Man muss man eine Entscheidung „welches Gerät, mit welcher Ausstattung“ treffen. Hier eine „Einkaufshilfe“:

Zusammenfassung

Jede Lehrkraft muss einen eigenen Weg finden. Ich nutze anlassbezogen eine Kombination aus Notebook (MS Windows) und iPad (iOS) mit einem Hotspot und entsprechenden Vertrag mit einem Provider. Am besten spricht man in der Schule Kolleginnen und Kollegen des eigenen Vertrauens an und lässt sich individuelle Lösungen demonstrieren. Zumal man auch absprechen kann, ob die Kollegin, der Kollege später für einen individuellen Support zur Verfügung steht. Sehr viel verlangt, gebe ich zu, und doch so hilfreich, jemanden an der Seite zu wissen. Eine andere Möglichkeit, sich zu informieren bietet sich durch einen Besuch des örtlichen Medienzentrums an. Viele von denen verfügen über die o. g. Systemlösungen und begleiten den Entscheidungsprozess durch eine qualifizierte Beratung.

Schule und Schulleitung

Gaaaaanz schwieriges Thema, auch weil die Schule nicht eigenverantwortlich entscheiden darf. In der Regel sind durch die Vorgaben des kommunalen Sachaufwandträgers fast alle Spielregeln bereits festgelegt. Gleichwohl wird der Schulträger bei der Aufstellung seines Medienplans auf die Schule zukommen und die Schulleitung fragen, was in der Schule benötigt werde.

Bei den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen seitens der Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Fachschaften) ist eine Schule erst einmal gut beraten, eine SOLL-IST Analyse durchzuführen. Dazu sollte sie eine Steuergruppe einrichten und sich Unterstützung im örtlichen Medienzentrum und beim Schulträger holen.

Dabei kommt es schnell zu Sprachkollisionen. Medienberaterinnen und -berater verweisen auf Pädagogik („Schildern Sie doch bitte erst einmal, wozu die Schule die Medien einsetzen möchte? !“), während der Schulträger sofort zur Ausstattungsfrage kommt. Der Konflikt lässt sich nicht auflösen. Eine professionelle Medienkonzeptentwicklung benötigt Zeit, wie ein Bild der Medienberatung aus Baden Württemberg andeutet2:

 

Medienkonzept via Curriculumentwicklung …

Man kann schulseitig auch niederschwelliger vorgehen, vgl. Medienkonzept schule digital. Hier wird vorgeschlagen, zunächst fachschaftsintern Apps zu erproben. Die Kommunikation, der Austausch über Erfahrungen gelingt mittels Nutzung des SAMR-Modells. Anschließend beginnt eine Einordnung und Umsetzung der Ergebnisse in das schulinterne und spiralcurricular zu entwickelnde Schulcurriculum, beginnend z. B. mit der Einführung in Jahrgangsstufe 5 und ausweitend in den folgenden Jahrgangsstufen. Die Umsetzung benötigt Minimum vier Jahre.

… oder via Leitbildentwicklung …

Noch mehr Zeit wird benötigt, wenn die Schule die Medienkonzeptentwicklung mit der Frage nach dem Schulprofil verknüpft, in der Regel eingeleitet durch einen pädagogischen Tag mit einem externen Input über z. B. das 4K-Modell und / oder Dagstuhl-Erklärung. Mehrmonatige Arbeit sorgt für eine zunehmende Operationalisierung des Leitbilds mit dem Auftrag an die Steuergruppe, die Ziele zu konkretisieren und sie peu à peu evaluationsgesteuert im Schulalltag umzusetzen (siehe Bild oben). Die Erfahrung zeigt, dass dieser Schulentwicklungsprozess, inkl. Umsetzung, (summativer) Evaluation und Übernahme in das Schulprofil bis zu sieben Jahre dauern kann.

… oder doch gleich mit einer Ausstattungsinitiative …

Das alles dauert dem Schulträger zu lang. Daher wird häufig das Ende vorgezogen: Eine erste Ausstattungswelle mit Endgeräten, z. B. einen Piloten Tablet-, iPad- Klasse in Klasse xyz starten. Möglicherweise können Erfahrungswerte andere Schulen hier Unterstützung bieten. Hier einige Blogbeiträge von erfolgreichen Implementationen in Schulen:

wobei ich im letztgenannten Twitterbeitrag im weiteren Verlauf den Spielverderber gab. Meine dort eingebrachte Nachfrage bzgl. Datenschutz greife ich weiter unten noch einmal auf …

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass es auch einige Stimmen gibt, die am liebsten allen bisher aufgeführten Playern eine Absage erteilt sehen würden. Stellvertretend dafür ein Blogbeitrag von Mike Kuketz mit zahlreichen ihm beipflichtenden Kommentaren. Er ist schon deswegen lesenswert, weil er auf einen möglichen Gegenwind in Steuergruppen und Schul(konferenz)debatten vorbereitet. Ergänzend dazu noch ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der sich ebenfalls mit der zunehmenden Abhängigkeit von großen US-amerikanischen Playern  auseinandersetzt und Open Source als Alternative vorstellt.

… und das auch noch mit restriktiven Vorgaben?

Egal, zu welcher Lösung die Schule kommen wird, es wird immer „Verliererinnen und Verlierer“ geben. Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Lehrkräfte mit dem in den Gesprächen entwickelten Systemvorschlag glücklich sein werden. Ziel und Pflicht einer Schule ist es, die Medienkompetenz gemäß KMK-Vereinbarung zu vermitteln. Das kann auch dazu führen, dass Schule, resp. Schulträger die Nutzung von Apps und Endgeräte vorschreiben, bis hin zur Festlegung und Bereitstellung der Lehrkraftgeräte. Dann gibt es nur noch wenig Spielraum für eigene Tools und Apps auf diesem Gerät, da das Aufspielen nicht vereinbarter Software seitens des Schulträgers in der Regel untersagt wird.

Ich habe das sowohl auf Schul- wie auch auf Behördenebene schon (mit)erlebt. Ich bekam von meiner Behörde, der Hessischen Lehrkräfteakademie den Laptop bereitgestellt. Positiv: Man musste sich um Installation, Back-up, Einbettung in das Kommunikationssystem und vieles mehr nicht kümmern. Negativ: Ganz vieles, was ich in Fortbildungen zeigen wollte, war nicht verfügbar. So waren z. B. viele Webseiten, Youtube Videos auf meinem Hessen-PC nicht abrufbar. Zwar verfügte der Laptop über eine USB-Schnittstelle, die aber nur mit einem landeseigenen USB-Stick genutzt werden durfte. Auch konnten wir kein WLAN in den Schulen nutzen. Einzig der mittels VPN-Dongle gesteuerter LAN Zugriff funktionierte, aber – siehe oben – mit vielen Einschränkungen.

Zurück zum schulischen Umfeld: ähnlich meine Erfahrungen in meiner Schule. Der Schulträger hat Hard- und Software vorgegeben. Die Geräte werden alle fünf Jahre in einem Rollout-Verfahren ausgetauscht. Voraussetzung ist ein Medienplan der Schule, der sich im Wesentlichen auf die Beschreibung der benötigten Software beschränkte. Jährlich konnten neue Programme installiert werden, sofern sie mit einem halben Jahr Vorlaufzeit beantragt wurden. Grund: Der Schulträger/ IT-Dienstleister mussten zunächst die Kompatibilität mit dem laufenden System sicherstellen und die Nutzung der beantragten Software freigeben. Wenn mir und meinen Kolleginnen und Kollegen etwas gefehlt hat oder wir außerhalb der vorgegebenen Zeitfenster ein neues Tool einsetzen wollten, haben wir mit einer privaten, individuellen Lösung nachgesteuert (eigener Laptop mit Hotspot), sofern Schulleitung und Schulträger dem nicht widersprachen. Denn:

Der Datenschutz(beauftragte) ruft …

„Oh je, das auch noch“ werden nun viele genervt rufen. Hilft nichts, da müssen wir jetzt durch, vgl. auch meine Ausführungen auf schule digital. In aller Kürze informiert ein Blogbeitrag über die sogenannten Verträge zur Auftragsverarbeitung, der auch auf das wichtige Binnenverhältnis zwischen Schule und Sachaufwandsträger hinweist. Bevor ich einen erneuten Perspektivwechsel zum Schulträger vornehme, eine kurze

Zusammenfassung

Schule sollte – wenn möglich – die System- und Endgerätefrage am Ende stellen. Es spricht nichts dagegen, die Planungen mit einem evaluationsgestützten Piloten zu begleiten. Die in Baden-Württemberg bei der Mittelbeantragung notwendigen Schritte (siehe Bild oben)

  1. Vorklärung („Was zeichnet unsere Schule in 2030 aus?“)
  2. Ist-Stand- Erhebung (Kompetenzen der Lehrkräfte, Umsetzung, Ausstattung, Umfeld)
  3. Zielformulierung und -kommunikation und
  4. Maßnahmenplanung

halte ich für sehr sinnvoll. Nach dem Fließen erster Fördergelder sind

  1. Ist Umsetzung,
  2. Evaluation und
  3. Folgerungen/ Neujustierung

nachzusteuern.

Das Medienzentrum Heidelberg hat übrigens eine Anleitung erstellt, die durchaus ländergrenzenübergreifend genutzt werden kann. Und nun zum wichtigsten Akteur auf dem Spielfeld Digitalpakt, denn nur er darf Mittel beim Bund beantragen:

Schulträger

Aus einem Blogbeitrag von Dr. Patrick Bronner: Von großem Mehrwert wäre für jeden Schulträger ein einheitliches und zukunftsweisendes Vorgehen, um die Schulen gemeinsam ins digitale Medienzeitalter zu führen. Von jedem Schulträger sollte daher ein mediales Basiskonzept mit einem einheitlichen Schulserver-, Cloud-, Mail- und WLAN-System für alle zu betreuenden Schulen als digitales Fundament vorgegeben und betreut werden. (…) Die Betreuung aller schulischen Endgeräte sollte zentral über die Mobilgeräteverwaltung des Schulträgers erfolgen. Für eine mögliche 1:1 Ausstattung mit Schüler-Tablets steht eine Vollfinanzierung oder – falls nicht möglich – ein sozial verträgliches “Tablet-Leasing-Modell” zur Verfügung.

Martin Rist favorisiert in einem Dokument ein sogenanntes BYOSD = Bring Your Own School Device Modell, weil es noch nichts über die Art der Finanzierung oder Eigentümerschaft der Geräte aussagt, der Begriff aber schon andeutet, dass es sich um ein eigenes von der Schule vorgegebenes (meist dann einheitliches) Gerät handelt, so wie man z.B. auch sein von der Schule ausgewähltes Schulbuch sowohl zu Hause nutzt, als auch in der Schule. (…)

In einem BYOSD Modell liegt die Eigentümerschaft während der Nutzungphase (meist 3-5 Jahre) nicht bei der Schule oder den Eltern, sondern bei einem Service- Projekt- oder Finanzierungspartner der Schule bzw. des Schulträgers. Dies können auf den Bildungsmarkt spezialisierte IT-Fachhändler sein oder deren angeschlossene Finanzierungspartner wie Banken sein. (…)

Die öffentliche Hand hat die Möglichkeit, auf verschiedene Weise das Modell BYOSD zu nutzen, um „digitale Bildung“ schneller und nachhaltiger voranzubringen. (…) Erste Bundesländer denken laut darüber nach, Endgeräte als Lernmittel verpflichtend von Eltern finanzieren zu lassen in Zukunft – ähnlich den Taschenrechnern.

Wohin das führen kann, zeigt ein Artikel in Dorsten-Online, der einen Ratsbeschluss vorstellt, demnach die Eltern die Tablets der Schulkinder in Dorsten zu finanzieren (=zu leasen) haben.

Ein Schulträger ist gut beraten, einen Medienplan zu erstellen und zu kommunizieren. Der Wetteraukreis (Hessen) als Beispiel bedient sich dazu eines sogenannten Medienbeirats, der Entscheidungen vorbereitet. So wurden hier vor rund zehn Jahren mehrere Lösungen zu digitalen Lernumgebungen untersucht, die dann im Ergebnis zu wtkedu führten. In Bremen hat eine umfangreiche Evaluation zur Einführung von itslearning geführt. Der Vorteil: Im Wetteraukreis und im Bremer Land haben die Schulen mit Aufbau und Betrieb einer Lernumgebung nichts zu tun. Ein Ticketsystem sorgt für technischen Support. Lizenzrechte für Software wie via FWU bereitgestellter Medien werden verwaltet und überwacht.

 

Zusammenfassung

Schulen sind gut beraten, von Anfang an einen intensiven Austausch mit den Verantwortlichen der IT-Abteilung des Sachaufwandsträger zu pflegen, denn sie sind für die Beantragung der Digitalpaktmittel verantwortlich. Die Schulträger tragen eine enorme Verantwortung und stellen die Weichen einer schulischen IT-Nutzung. Der Schulträger sollte seine Medienentwicklungspläne transparent machen und veröffentlichen. Er sollte sich darüber hinaus vom Landesdatenschutzbeauftragten die sensiblen, datenschutzrelevanten Bereiche „absegnen“ lassen. Einen sehr eindrucksvollen Konzeptplan findet man hier und eine beispielhafte Dienstvereinbarung zu einer Lernplattform findet man hier.

Und damit kommen wir zum letzten Stakeholder: 

Kultusbehörden

Hier ist die Aufgabenzuordnung schnell vorgenommen. Kultusministerien sind für die schulcurricularen Vorgaben verantwortlich. Sie verantwortet

  • in der 1. Phase eine entsprechende Berücksichtigung in den Ausbildungsplänen der zukünftigen Lehrkräfte (Universität, Pädagogische Hochschule), sorgt
  • in der 2. Phase für eine geeignete Einbettung bei der Referendarausbildung bzw. Lehrkräfte in Vorbereitung (LiV) und schafft
  • in der 3. Phase den Rahmen für Fortbildungsinitiativen in den Schulen.
Dokumente, Dokumente, Dokumente

Vorbildlich zeigen sich viele Ministerien durch digital abrufbare Publikationen zu Kompetenzmodellen und Anleitungen zur Medienkonzeptentwicklung. Hier ein aktuelles Beispiel aus NRW, das einen guten Überblick über die Herausforderung der Aus- und Fortbildung zeigt. Am Ende werden eine Vielzahl von Publikationen aufgelistet.

Nicht nur hier, in allen Bundesländern dominieren Broschüren und Netzveröffentlichungen. Wer setzt das vor Ort um? Wer gibt den Schulen eine Orientierung? Es gibt mancherorts natürlich „Leuchttürme“ und ein gut funktionierendes Beratungsteam in den Medienzentren, die eine individuelle (Schul-)Betreuung anbieten, die schulinterne Fortbildungen durchführen, die schulische Netzwerke aufbauen und betreuen und vieles mehr. Von einer Flächendeckung dieser vorbildlichen vor Ort Expertise sind die Bundesländer jedoch weit entfernt.

Was fehlt: Ressourcen für Aufbau und Betreuung von Netzwerken sowie Fortbildung

Auch hier ein „Leuchtturm”, allerdings in einem anderen Kontext.

Das Land Hessen entschied sich Anfang des neuen Jahrtausends Kerncurricula einzuführen. Es begleitete diese Maßnahme ab 2007 mit einer Fortbildungsinitiative „Kompetenzorientiertes Unterrichten in …“ und bildete Lehrkräfte im Umgang mit dem in den Curricula verankerten Lehr- Lernkonzept (Prozessmodell) aus. Diese Multiplikatoren wurden über das Land verteilt und agierten vernetzt unter professioneller Projektleitung der heutigen Hessischen Lehrkräfteakademie.

Und, was das Projekt besonders wertvoll machte: Auch die an der Initiative beteiligten Schulen wurden regional vernetzt. Die schulischen Ansprechpartner wurden auf die Aufgabe vorbereitet, bereiteten sogenannte Materialbörsen vor, auf denen ein lebhafter Ideen- und Gedankenaustausch stattfand. Gleichzeitig sorgten die Bildungsverantwortlichen der 2. Phase dafür, dass die Referendarinnen und Referendare (in Hessen: LiV) mit dem Modell vertraut gemacht wurden.

Somit wurden beste Voraussetzungen für eine Verbreitung der Maßnahme „Kerncurriculum – Einführung eines kompetenzorientierten Lehr- Lernkonzepts (Prozessmodell)“ sowohl in der 2. (Ausbildung) und 3. (Fortbildung) Phase geschaffen. Leider ging der Fortbildungsinitiative die Luft aus. Ihr wurden zunehmend die Mittel gekürzt: Die ausgebildeten Multiplikatoren verloren ihre Stundenentlastung mit dem ernüchternden Ergebnis, dass die regionalen Netzwerke ihre Arbeit einstellten.

Schlussfolgerung

Somit ist klar, was ich mir wünsche, nicht nur für Hessen: Eine Fortbildungsinitiative, die Inhalte vermittelt und regional eine Vernetzung der Schulen ermöglicht. In welcher Verantwortung das Ganze liegt, muss ausgehandelt werden. Es spricht vieles dafür, die Schulträger mit ins Boot zu nehmen.

Zurück zur Ausgangsfrage: iPad, surface oder Chrome?

Es ist deutlich geworden, man kann die Hard- und Softwarefrage nicht von den pädagogischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen entkoppeln. Wer von den Beteiligten kann was für eine erfolgreiche Umsetzung des Digitalpakts beitragen? In umgekehrter Reihenfolge:

  • Die Kultusministerien sorgen für die inhaltlichen Vorgaben. Nicht nur bezüglich der Kompetenzbeschreibung/ -raster der Schülerinnen und Schüler, sondern auch in der Leistungsbeschreibung einer digitalen Lernumgebung.3 Die Ministerien begleiten diese Setzungen mit geeigneten Fortbildungsinitiativen und dem Aufbau eines regional zu organisierenden Schulnetzwerks.
  • Der Schulträger nutzt dieses Netzwerk für eine Analyse und Auseinandersetzung über wünschenswerte Systemlösung in der Region. Der IT-Dienstleister sorgt für eine professionelle Umsetzung und steht den Schulen für einen First-Level Support unmittelbar zur Verfügung. Schulträger und Medienzentrum übernehmen den 2nd Level Support, damit sie frühzeitig (Warn)Signale für eine mögliche Änderung in der Systementscheidung wahrnehmen. Das Beispiel aus Schottland verdeutlicht, dass Lehren und Lernen sich zunehmend in die Cloud verschiebt. Auch das wird Systementscheidungen auf den Prüfstand stellen. Es ist zu erwarten, dass Platzhirsche wie Microsoft und Google ihre Lösungen OneNote-MS-Teams bzw. Google-Classroom weiter entwickeln. Auch wenn Apples iOS (noch) nichts Adäquates dagegen stellen kann, bieten Wettbewerber wie lo-net2, itslearning und moodle Apps für iPhone, iPad an. Somit besteht hier für den Schulträger die Qual der Wahl. Allerdings mit einer Einschränkung: Der Landesdatenschutzbeauftragte wird die eine oder andere Lösung „kassieren”. Ich empfehle jedem Schulträger, für eine Zertifizierung zu sorgen. Das Datenschutz-Gütesiegel wiederum sorgt bei der
  • Schulgemeinde für eine entsprechende Akzeptanz der Systemlösung. Die Schule orientiert und konzentriert sich auf die Erlasse der Kultusbehörden. Sie beschäftigt sich sinnvollerweise mit einer Auseinandersetzung über die aktuellen Lehr- und Lernkonzepte. Es ist von Nutzen, Prozessmodell, Constructive Alignment und Deeper Learning im Kontext zur Einführung digitaler Medien im Unterricht zu thematisieren und mithilfe des SAMR Modells zu entscheiden, welche Softwarelösungen sich besonders gut eignen, die analoge Didaktik sinnvoll zu ergänzen. Eine weitere sinnvolle Möglichkeit besteht in der Überprüfung des Leitbilds. Es lohnt ein Blick in die Magazinausgabe der exitingedu Gruppe, in der einige Schulen ihre Konzepte zu Wir sind digitale Schule” vorstellen.
  • Die Lehrkräfte greifen die schulischen Diskussionen über geeignete Lehr- und Lernmodelle auf und entwickeln ein zu ihrer persönlichen Didaktik passendes (auch technisches) Setting. Philippe Wampfler hat in einem Blogbeitrag drei Dimensionen beschrieben: Digitale Lernumgebung, Mehrperspektivität der Fachinhalte, Produkterstellung inkl. Prozessreflexion. Seine Vorschläge sind so niederschwellig, dass sie sofort umgesetzt werden können.
    Das häusliche IT-Umfeld kann sich durchaus vom schulischen unterscheiden, hat allerdings den Nachteil, dass man bei einem unterrichtlichen Ersteinsatz eines Tools den empfehlenswerte Vorabtest in der Schule durchführen muss, da man sie zu Hause wegen der Unterschiedlichkeit der Systeme nicht „durchspielen” kann. Daher mein Plädoyer sich als Team zu organisieren, damit man die Aufgaben verteilen kann und vor allem auch zu einer geeigneten (inhaltlichen) Auseinandersetzung über ein Pro und Contra kommen kann.
  • Die Schülerinnen und Schüler wiederum haben zunächst den leichteren Part: Sie sind – bis auf die Schulkonferenzmitglieder – wenig in den Entscheidungsprozess über die Systemlösung eingebunden. Wie bei den Lehrkräften lohnt sich der Aufbau eines PLN (persönlichen Netzwerks), um eine Strategie für den individuellen Lernprozess zu finden und zu entwickeln. Dabei kann und sollte das Netzwerk nicht nur aus Schülerinnen und Schülern bestehen. Es kommen möglicherweise auch Bekanntschaften aus Ausbildungsbetrieben, Sportvereinen, sozialen Netzwerken infrage…

Sehr vielschichtig zeigen sich die Herausforderungen, wie man gesehen hat. Es lohnt, sich ab und an in die jeweils andere Perspektive zu begeben. Das schafft Spielraum für ergebnisoffenere Diskussionen und vermeidet Aussagen wie z. B.: „Das haben wir schon immer so gemacht …” Ich freue mich, wenn Sie mich, z. B. für einen Folgebeitrag informiert halten. Nutzen Sie dazu bitte gerne mein Kontaktformular

Update 01.07.2020: Ein Blogbeitrag Die Qual der Wahl  von Florian Emrich: 

Quellennachweis:

Titelbild: Photo by Wonderlane on Unsplash

Footnotes

  1. https://twitter.com/smankalakumaran/status/1159947895707176960
  2. https://www.mep-bw.de/jw/web/userview/lmz_mep/mepprojekt/_/willkommen
  3. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2017/Strategie_neu_2017_datum_1.pdf, S. 6ff